Die zunehmende Bedeutung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten sind auch für die ärztliche Kommunikation bedeutsam. Dabei gilt es jedoch, komplexe berufs- und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Flankierend zu den bundesweiten Aktivitäten zur Errichtung einer deutschen Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen, wurde in Nordrhein-Westfalen am Aufbau eines Testszenarios zur Erprobung elektronischer Arztausweise im Kontext gesundheitstelematischer Anwendungen, insbesondere eArztbrief, gearbeitet. Dabei dient der elektronische Arztausweis (Elektronischer Heilberufsausweis) zum einen der Überprüfung der Identität des Arztes bzw. der Ärztin (Authentifizierung) für den Zugriff auf Daten und zum anderen der Bereitstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Signaturgesetz, die es erlaubt, elektronische Dokumente rechtssicher elektronisch zu unterschreiben.
Der eArztbrief.nrw basiert auf dem Standard des Bundesverbandes Gesundheits-IT e.V. (bvitg /CDA R2). Er wird direkt aus dem Praxisverwaltungssystemen (PVS) versendet und direkt in dieses übernommen. Somit müssen Berichte nicht erst ausgedruckt und dann eingescannt werden. Außerdem kann der eArztbrief auch aus dem Krankenhausinformationssystemen (KIS) versendet werden. Die elektronische Signatur des eArztbriefes soll in Abstimmung mit den Spezifikationen der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte gGmbH) implementiert werden, um die Zukunftssicherheit der eArztbriefe zu gewährleisten. Für die Übermittlung des eArztbrief.nrw wurden jeder „sichere“ elektronische Transportweg unterstützt, um die weit verbreitete, aber unsichere und nicht-vertrauliche Übertragung, bspw. per Fax, abzulösen. Die Übertragung des eArztbriefes erfolgt über den sicheren Nachrichtendienst KV-Connect.
Ärzte und Psychotherapeuten können bereits den eArztbriefe aus dem PVS versenden und empfangen. Durch das neue e-Health-Gesetz erhalten diese eine Pauschale von insgesamt von 55 Cent. Dabei muss gewährleistet werden, dass die Daten sicher übertragen werden und die Übersendung in Papierform entfallen muss. Parallel wird ein elektronischer Heilberufsausweis benötigt, umso eine qualifizierte elektronische Signierung zu gewährleisten. Damit ist eine Übertragung nach der nationalen Telematik-Infrastruktur (§ 291a SGB V) möglich.
Ein weiteres Anwendungsszenario des eArztbrief, neben der Kommunikation von behandelnden Ärztinnen und Ärzten, stellt das eMeldewesen dar. Hierbei steht die rechtssichere und vertrauliche Übermittlung von meldepflichtigen Sachverhalten (z.B. Infektionskrankheiten) vom Behandelnden an die zuständigen Behörden im Fokus. Aktuell wird an einer Variante des signierten Arztbriefes gearbeitet, mit der das Formular für die „Meldung der Früherkennungsuntersuchung bei Kindern“ elektronisch abgebildet werden kann.
Thomas Althoff
Ärztekammer Nordrhein
Viktor Krön
Tel.: 0251 / 929 -2558
Fax: 0251 / 929 -2999
E-Mail: althoff@aekwl.de
Tersteegenstr. 9 :: 40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 43 02 -1509
Fax: 0211 / 43 02 -505
E-Mail: kroen@aekno.de