Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens wurden mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) Änderungen des SGB V zur Einführung digitaler Anwendungen beschlossen. Wesentliches Ziel ist es, die Möglichkeiten der digitalen Vernetzung für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen nutzbar zu machen. Allen Leistungserbringerinnen und -erbringern soll der Zugriff auf Daten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur sowie der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) personenbezogen in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweis (eHBA/eBA) ermöglicht werden.

Anschluss an die TI für Gesundheitsfachberufe: Der elektronische Heilberufs- und Institutionsausweis
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Das eGBR soll als gemeinsame Stelle der Länder künftig die Ausgabe von elektronischen Ausweisen an die nicht-approbierten Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen, die nicht über eigene Körperschaften zur Ausgabe der Ausweise verfügen, übernehmen. Die ersten Berufsgruppen, die im Laufe des ersten Quartals 2022 mit eHBA versorgt werden sollen, sind Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Hebammen und Geburtshelfer sowie die Pflegefachkräfte. Die Ausgabe der eHBA für die approbierten Gesundheitsberufe erfolgt dagegen durch die Heilberufekammern auf Landesebene.

Entscheidend bei dem Prozess der Ausweisausstellung sind vor allem die Überprüfung der Berufserlaubnis sowie die sichere Identifizierung der Antragsstellenden. Zu diesem Zweck arbeitet das eGBR bundesweit mit über 1.500 so genannten bestätigenden Stellen zusammen. Das sind diejenigen Ämter, Behörden und sonstigen Organisationen, die die Berufserlaubnis der Leistungserbringerinnen und -erbringern bestätigen können. In Nordrhein-Westfalen sind dies vor allem die Gesundheitsämter.

Den Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen:

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Sitzland des eGBR ist entsprechend einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz das Land Nordrhein-Westfalen. Eingerichtet wird das eGBR an der Bezirksregierung Münster. Es soll seine Arbeit im Laufe des Jahres 2022 aufnehmen.

Die ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH unterbreitet allen Berufsgruppen im Anwenderzentrum eGesundheit.nrw ein besonderes Informationsangebot zur Ausgabe von eHBA: das eGBR-Informationsportal. Das Team der ZTG GmbH erläutert interessierten Besucherinnen und Besuchern des Anwenderzentrums den Antragsprozess mit den dabei beteiligten Institutionen sowie den wesentlichen Verfahrensschritten. Mit Hilfe des eGBR-Infoportals kann jeder Antragsschritt technisch durchgespielt werden. Am Ende der Demonstration wird ein „realer“ Ausweis ausgegeben – selbstverständlich ohne die Funktionen eines echten eHBA. Terminanfragen für Besuche im Anwenderzentrum können hier gestellt werden.

Fachbeirat

Um den Aufbau des eGBR zu begleiten und hierbei insbesondere den Praxisbezug sicherzustellen, wurde ein Fachbeirat eingerichtet, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der nicht approbierten zugriffsberechtigten Berufsgruppen und ihrer Verbände sowie weiteren Expertinnen und Experten zusammensetzt.

Der eGBR-Fachbeirat ist bundesweit das einzige Gremium, in dem die oben genannten Berufsgruppen gemeinsam vertreten sind und bietet Ihnen eine Plattform, um Anforderungen an die eHBA/eBA und die Telematikinfrastruktur zu formulieren und diese an die verantwortlichen Akteurinnen und Akteure auf Landes- und Bundesebene zu transportieren.

Aktuell amtierende Sprecher des eGBR-Fachbeirats sind:

  • Andreas Pfeiffer
    Vorsitzender des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten e. V.,
    stv. Vorsitzender des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände e.V.
  • Marianne Frickel
    Präsidentin der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker,
    Vorstandsmitglied im Unternehmerverband des Deutschen Handwerks

Kontakt:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Stephan Pohlkamp
Kontaktdaten:
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 855 3615

E-Mail: Stephan.pohlkamp@mags.nrw.de