eBI – Die elektronische Behandlungsinformation

Projektbeschreibung

Entsprechend ihrer gesetzlichen Aufgabe stellt die Knappschaft Krankenhäusern behandlungsrelevante Informationen ihrer Versicherten zur Verfügung. Voraussetzungen für den Einsatz der elektronischen Behandlungsinformation (eBI) sind das Patienteneinverständnis sowie ein Kooperationsvertrag mit dem Krankenhaus. Dieser benennt technische Voraussetzungen und definiert Datenaustausch sowie Qualitätssicherung.

eBI stellt den behandelnden Ärztinnen und Ärzten einen vollständigen Medikationsplan, eine Übersicht vergangener Krankenhausaufenthalte sowie eine Liste bestehender Begleiterkrankungen zur Verfügung. Die Therapieentscheidung wird so auf eine breite Informationsbasis gestellt. Dies hilft nicht nur den Betroffenen, sondern auch Ärztinnen, Ärzten und dem Krankenhaus.

Die Knappschaft…

  • stellt bei Aufnahme der Patientinnen und Patienten per Datentransfer ohne Zeitverzug alle medizinisch relevanten Informationen zur Verfügung, wie z. B. Angaben zu behandelnden Ärztinnen und Ärzten, verordneten Arzneimitteln, Vorerkrankungen und Krankenhausaufenthalten.
  • bereitet die Daten so auf, dass sie für Ärztinnen und Ärzte zeiteffizient nutzbar sind und maximalen Nutzen bieten.
  • ermöglicht den Krankenhausärztinnen und -ärzten eine Prüfung der ambulanten Gesamtmedikation hinsichtlich potentiell vermeidbarer, verordnungsbedingter Risiken, etwa durch gefährliche Wechselwirkungen. Auch die aktuelle Nierenfunktion wird bei der Prüfung der Dosierung berücksichtigt.

 

Links

Elektronische Behandlungsinformation

07.10.2014: eBI ist ausgezeichnet – Projekt der Landesinitiative eGesundheit.nrw gewinnt MSD Gesundheitspreis

 


Projektlogo:
eBi-Logo-cymk

Projektleitung:
Knappschaft
Christiane Vössing
Kontaktdaten:
Abteilung VIII
Wasserstr. 217 :: 44781 Bochum
Tel.: 0234 / 304 -87010
Fax: 0234 / 304 -87012
E-Mail: christiane.voessing@kbs.de