Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) hat zum Sommer 2024 die Einbindung weiterer Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) vorbereitet. Seit dem 01. Juli 2024 können Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen sowie deren Leistungserbringerinstitutionen in einigen Bundesländern Anträge auf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und einen Institutionsausweis (SMC-B) beim eGBR stellen.
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Quelle: aerzteblatt.de  – Im letzten Monat wurden knapp 7.000 elektronische Heilberufsausweise ausgegeben. Somit steigt die Gesamtzahl der ausgegebenen elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) auf 210.720.
Quelle: land.nrw – Das Land Nordrhein-Westfalen informiert:
Das Land Nordrhein-Westfalen erweitert über sein Serviceportal den Pilotbetrieb zur Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise (eHBA). Ab sofort können auch Beschäftigte aus den Berufsfeldern der Pflege, der Geburtshilfe und der Physiotherapie, die ihre Berufserlaubnis in Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben, den elektronischen Heilberufsausweis beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Seit Januar 2022 ist bereits eine Antragsstellung für Beschäftige, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen erhalten haben, möglich.