Quelle: aerzteblatt.de – Nach Willen des Gesetzgebers sollen Sanitätshäuser, orthopädietechnische Werkstätten, Hörakustiker und Augenoptiker bis zum 1. Juli 2027 elektronische Verordnungen (E-Verordnungen) von Hilfsmitteln verarbeiten können. Um das Verfahren zu testen, beteiligen sich der AOK Bundesverband sowie sechs weitere Allgemeine OrtsÂkranÂkenkassen (AOKen) nun an dem Pilotprojekt E-Verordnung für orthopädische Hilfsmittel unter Leitung des BundesinnungsÂverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT).
Vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung sollen AOKen gemeinsam mit weiteren PartÂnern des Pilotprojektes die elektronische Verordnung für orthopädische Hilfsmittel prüfen und sich an dessen UmÂsetzung beteiligen. Auf diese Weise sollen die Prozesse der elektroniÂschen Verordnung für orthopädische Hilfsmittel stufenweise für alle Nutzerinnen und Nutzer der E-Verordnung (Ärzte, SanitätsÂhäuÂser, Patienten und Kostenträger) optimiert werden. Darüber hinaus gilt es, Schnittstellen transparent zu gestalten und das PilotÂprojekt wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik auszurichten.
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