Keine Kürzung der TI-Pauschale bei industriebedingter Verzögerung beim eArztbrief

5. März 2024 | Kategorien: Allgemein

Quelle: aerzteblatt.de – Solange der jeweilige Softwareanbieter noch kein aktuelles Modul für elektronische Arztbriefe (eArztbrief-Modul) bereitgestellt hat, droht den Praxen keine Kürzung der Pauschale zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI). Dies hat Susanne Ozegowski, Leiterin der Abteilung Digitalisierung und Inno­vation im Bundesgesundheitsministerium (BMG), in einem Schreiben an die Kassenärztliche Bundesvereini­gung (KBV) klargestellt.

Die KBV hatte sich kürzlich an das BMG gewandt und sich für eine Fristverschiebung bei den eArztbriefen eingesetzt. Dies sei notwendig, da nicht alle Softwarehersteller pünktlich liefern könnten, hieß es. Praxen müssen einer Verordnung des BMG zufolge eigentlich ab dem 1. März über eine aktuelle und von der KBV zertifizierte Software für die Erstellung von elektronischen Arztbriefen verfügen.

Erfahren Sie mehr!

Bild: @pixabay