Barrierefreiheit beschreibt gemäß §4 BGG eine Nutzung „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe”. Barrierefreiheit bezeichnet einerseits eine bauliche Umgebung ohne hinderliche Übergänge, damit sich etwa Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern mühelos fortbewegen können. Weiterlesen
Der Bewertungsausschuss ist Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und hauptsächlich für die Erstellung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) verantwortlich. Unter anderem treffen die Mitglieder Entscheidungen bezüglich der vertragsärztlichen Vergütung in Deutschland. Weiterlesen