Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im Jahr 2015 ist Teil des Ausbaus der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Neben einem Lichtbild und den Stammdaten der Patientinnen und Patienten gibt es weitere sog. Mehrwertanwendungen. Im Zuge des E-Health-Gesetzes sollen nach und nach gesundheitsbezogenen Daten durch die elektronische Gesundheitskarte nutzbar gemacht werden. Dazu zählen der Versichertenstammdienst, der Medikationsplan und der elektronische Arztbrief.