KBV bemängelt Änderungsantrag zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

21. November 2022 | Kategorien: Allgemein

Quelle: kbv.de – Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kritisiert den aktuellen Änderungsantrag der Ampelkoalition zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. Demnach haben das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die gematik vor, beim Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) alleine vorzugeben, was die Praxen dafür benötigen. Zudem sollen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die Kosten dafür tragen.

„An der Höhe der bisherigen Pauschalen soll sich trotz Inflation und technischem Fortschritt nichts ändern; das Verfahren zur Festlegung ist zudem schwerfällig und kompliziert. Die Pauschalen sind aber jetzt schon zu knapp bemessen. Dem Fass den Boden aus schlägt aber, dass – wenn es nach dem Änderungsantrag geht – die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in Vorleistung gehen müssten, da bis zur Erstattung bis zu 72 Monate vergehen können. Wie kann die Politik eigentlich glauben, mit einem solchen Vorgehen verbunden mit einer ärztefeindlichen Flatrate-Mentalität und einer Erstattung a la Blackbox die Praxen für die Digitalisierung zu gewinnen?“, so Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender.

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