Digitales Gesundheitswesen: BMG plant kurzfristig neue Regeln

8. August 2022 | Kategorien: Allgemein

Quelle: aerzteblatt.de – Bevor das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das neue Digitalisierungsgesetz für die Digitalisierung im Gesundheitswesen auf den Weg bringt, sollen kurzfristig neue Regeln formuliert werden: „Das BMG plant, kurzfristig umzusetzende Digitalisierungsregelungen im Vorfeld eines größeren Digitalisierungsgesetzes zeitnah in einem geeigneten Gesetzgebungsverfahren des Hauses einfließen zu lassen“, so ein BMG-Sprecher. Ziel dieser Regelungsentwürfe sei es, „erforderliche technische sowie rechtliche Anpassungs- sowie kurzfristige Optimierungsbedarfe in der Telematikinfrastruktur“ (TI) umzusetzen. Es gehe speziell um Regelungen, die zu einer schnelleren Digitalisierung, zur Prozessoptimierung und Nutzerorientierung beitragen sowie solche, die zur „gesetzlichen Bereinigung aufgrund anzupassender Fristen“ erforderlich sind.

So sollen „erforderliche technische sowie rechtliche Anpassungs- sowie kurzfristige Optimierungsbedarfe in der Telematikinfrastruktur“ (TI) umgesetzt werden. Dabei spielen vor allem Prozessoptimierung und Nutzerorientierung eine wichtige Rolle. Beispielsweise sollen Versicherte bald auch in Apotheken für Anwendungen der TI identifiziert werden können.

Bild: pixabay.de