Vergütungspauschale für DiGA festgelegt

23. Mai 2022 | Kategorien: Allgemein

Quelle: kbv.de – Die Vergütungspauschale für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) wurde am 1. Mai 2022 festgelegt. Diese regelt, dass die ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen bei der Verschreibung von DiGA standardmäßig vergütet werden. Die Pauschale beträgt 7,12 Euro. So haben es die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband festgelegt.

„Die Pauschale kann pro DiGA bis zu zweimal im Krankheitsfall (=Jahr) abgerechnet werden, allerdings nicht neben der Gebührenordnungsposition (GOP) 01470 (18 Punkte) für das Ausstellen der Erstverordnung derselben DiGA. Die Erstverordnung ist bis zum 31. Dezember 2022 für alle DiGA berechnungsfähig – für vorläufig und für dauerhaft aufgenommene digitale Gesundheitsanwendungen“, so die KBV auf ihrer Webseite.

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