Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erst ab Oktober 2021 verpflichtend

4. Dezember 2020 | Kategorien: Allgemein

 

Quelle: kbv.de – Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bekannt gibt, werden elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) erst ab Oktober 2021 Pflicht für die Arztpraxen. Ab diesem Zeitpunkt sind Vertragsärzte dazu angehalten, die AU-Daten digital an die Krankenkassen zu übermitteln.

Eigentlich hätte die eAU schon ab Anfang 2021 verpflichtend sein sollen aber die KBV hatte beim Bundesgesundheitsministerium darauf hingewirkt, dass der Termin auf Oktober verschoben wird, da „die Technik noch nicht flächendeckend verfügbar ist, weder auf Seiten der Praxen noch auf Seiten der Kassen“, so die KBV. KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel erklärt: „Eine klare Regelung ist gerade jetzt in Corona-Zeiten wichtig, um die Ärztinnen und Ärzte nicht zusätzlich zu belasten.“ Allerdings bleibe der Kritikpunkt bestehen, dass AU-Bescheinigungen nur teilweise auf ein digitales Verfahren umgestellt werden und die Ärzte auch ab Oktober 2021 zusätzlich zu der elektronischen Datenübermittlung auch Papierbescheinigungen ausdrucken „Für die Ärzte bringt die eAU damit keinerlei Erleichterung“, so Kriedel. Erst ab 1. Juli 2022 seien die Krankenkassen zur elektronischen Weiterleitung der AU-Daten an die Arbeitgeber verpflichtet.

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