Erste digitale Anwendungen sollen Ende August im DiGA-Verzeichnis geführt werden

3. August 2020 | Kategorien: Allgemein

 

Quelle: aerzteblatt.de – In einem Interview mit dem Ärzteblatt sprach Wiebke Löbker, Leiterin des für DiGA zuständigen Innovationsbüros beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), über die durch das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) geschaffene Möglichkeit für Ärzte, Apps auf Rezept (digitale Gesundheitsanwendungen – DiGA) zu verschreiben. Diese können Ärzte und Psychotherapeuten bereits ab August verordnen.

So lägen laut Löbker schon 18 Anträge von Herstellern vor, die mit ihren Anwendungen ins DiGA-Verzeichnis eingetragen werden wollen. „Liegen alle relevanten Nachweise bei Antragstellung vollumfänglich vor – auch zu den positiven Versorgungseffekten wie der Verbesserung des Gesundheits­zu­standes oder der Verbesserung der Adhärenz, um nur ein paar Beispiele zu nennen – kann die direkte Aufnahme in das Verzeichnis beantragt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit der vorläufigen Aufnahme; das heißt: Die Anforderun­gen an Datenschutz, (Informations-)Sicherheit, Qualität, Nutzerfreundlichkeit und Inter­operabilität einer DiGA sind erfüllt“, so Löbker.

Löbker geht davon aus, dass die ersten DiGA Ende August im DiGA-Verzeichnis geführt werden.

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