Quelle: aerztezeitung.de – Arztpraxen sind seit Anfang 2019 zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) verpflichtet. Bei Verweigerung droht Praxen eine Honorarkürzung. Dieses Vorgehen hat nun auf oberster Ebene das Bundessozialgericht (BSG) bestätigt und eine Klage dagegen abgewiesen.
Kein TI-Anschluss: Bundessozialgericht bestätigt Honorarkürzung
6. März 2024 | Kategorien: Allgemein